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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06   

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https://dejure.org/2006,7608
BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06 (https://dejure.org/2006,7608)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2006 - 4 BN 30.06 (https://dejure.org/2006,7608)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 4 BN 30.06 (https://dejure.org/2006,7608)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 285
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06
    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen hierfür nicht (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint);

    Dementsprechend kommt insoweit bereits keine Verletzung der Aufklärungspflicht in Betracht, denn es sind nur die Beweise zu erheben, auf die es nach der Rechtsansicht des Gerichts ankommt (BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 2).

    Nur schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen insoweit nicht (BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Verfahrensbeteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993

    Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet

    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 25.10.2006 - 1 Q 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7082
OVG Saarland, 25.10.2006 - 1 Q 29/06 (https://dejure.org/2006,7082)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.10.2006 - 1 Q 29/06 (https://dejure.org/2006,7082)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 1 Q 29/06 (https://dejure.org/2006,7082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausschluss der Einbürgerung wegen Ausweisungsgrund trotz unbefristeter Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Einbürgerung wegen Vorliegens eines Ausweisungsgrundes trotz Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis des Ausweisungsgrundes durch die Ausländerbehörde; Eintritt einer Bindungswirkung durch die Erteilung einer unbefristeten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; StAG § 8 Abs. 1
    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Ausweisungsgründe, Ausländerbehörde, Verbrauch, Prüfungskompetenz

  • Judicialis

    AufenthaltG § 53; ; AufenthaltG § 54; ; AufenthaltG § 55 Abs. 2 Nr. 1; ; AufenthaltG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthaltG § 55 Abs. 2 Nr. 3; ; AufenthaltG § 55 Abs. 2 Nr. 4; ; StAG § 8 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Einbürgerung wegen Ausweisungsgrund trotz unbefristeter Aufenthaltserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2006 - 1 Q 29/06
    Daraus ergibt sich unmittelbar, dass die Einbürgerungsbehörde das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nach §§ 53, 54 und 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 AufenthG unabhängig von Entscheidungen der Ausländerbehörde "selbständig zu beurteilen" hat so schon BVerwG, Urteil vom 31.5.1994, BVerwGE 96, 86 (89), oder - anders formuliert -:.

    ... Maßgebend für den Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs ist allein, ob der gesetzliche Tatbestand des § 46 Nr. 1 AuslG 1990 - fallbezogen tritt an die Stelle dieser Bestimmung § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG - Ergänzung durch den Senat - erfüllt ist" so BVerwG, Urteil vom 31.5.1994, a.a.O., S. 90.

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2006 - 1 Q 29/06
    In dessen Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 - BVerwGE 122, 193 (197), heißt es unter anderem:.
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2006 - 1 Q 29/06
    Nichts anderes kann gelten, wenn die Ausländerbehörde trotz Vorliegens eines der erwähnten Ausweisungsgründe eine Aufenthaltserlaubnis unbefristet verlängert hat so ausdrücklich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.9.2002 - 13 S 880/00 -, EzAR 271 Nr. 37; dieses Urteil wurde zwar vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, EzAR 271 Nr. 39, aufgehoben, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis (a.a.O, S. 3), die Entscheidung der Vorinstanz sei bei ihrem Erlass richtig gewesen; dass sie dennoch keinen Bestand habe, beruhe ausschließlich darauf, dass der die Einbürgerung zunächst ausschließende Ausweisungsgrund infolge der Tilgung der einschlägigen Vorstrafe im Bundeszentralregister inzwischen in Wegfall geraten sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2006 - 1 Q 29/06
    Nichts anderes kann gelten, wenn die Ausländerbehörde trotz Vorliegens eines der erwähnten Ausweisungsgründe eine Aufenthaltserlaubnis unbefristet verlängert hat so ausdrücklich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.9.2002 - 13 S 880/00 -, EzAR 271 Nr. 37; dieses Urteil wurde zwar vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, EzAR 271 Nr. 39, aufgehoben, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis (a.a.O, S. 3), die Entscheidung der Vorinstanz sei bei ihrem Erlass richtig gewesen; dass sie dennoch keinen Bestand habe, beruhe ausschließlich darauf, dass der die Einbürgerung zunächst ausschließende Ausweisungsgrund infolge der Tilgung der einschlägigen Vorstrafe im Bundeszentralregister inzwischen in Wegfall geraten sei.
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 152.96

    Ausländerrecht - Beschränkung des Einbürgerungsanspruchs durch Ausweisungsgrund

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2006 - 1 Q 29/06
    Deshalb scheitert eine Einbürgerung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 152.96 -, Juris, bei objektivem Vorliegen eines der in § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG aufgeführten Ausweisungsgründe selbst dann, wenn aufgrund einer späteren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung rechtskräftig feststeht, dass der betreffende Sachverhalt nicht mehr zur Begründung einer Ausweisung herangezogen werden darf.
  • VG Saarlouis, 26.02.2008 - 2 K 369/07

    Einbürgerung von Straftätern

    Urteile vom 24.10.2006 - 2 K 88/06 -, vom 20.06.2006 - 2 K 52/06 -, bestätigt durch Beschluss des OVG Saarlouis vom 25.10.2006 - 1 Q 29/06 -, Urteile vom 18.01.2005 - 12 K 33/04 - und 26.10.2004 - 12 K 96/03 -.
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